FAQ

Mit welchem Führerschein darf ich ein Quad oder ATV fahren?

Quads und ATV´s egal ob VKP oder LOF Zulassung können hierzulande mit dem PKW Führerschein gefahren werden.

Wie unterscheiden sich VKP und LOF Zulassung voneinander?

Momentan kann in Deutschland ein und das selbe Fahrzeug auf zwei verschiedene Arten für den Straßenverkehr zugelassen werden.

1. VKP Zulassung (L7e) ist ein Vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis 400 kg und max. 15kw Leistung.

2. LOF Zulassung ist eine Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine die unter 3,5t mit dem PKW Führerschein gefahren werden darf.

Je nachdem an welche Richtlinien sich z.B. der Händler oder Hersteller hält kann ein und das selbe Fahrzeug entweder gedrosselt als VKP eingestuft werden oder unter anderem mit einer Anängerkupplung ausgerüstet als LOF eingestuft werden.

Der Vorteil der LOF Zulassung ist das stärker motorisierte Fahrzeuge nicht gedrosselt werden müssen.

 

Benötige ich an meinem Quad ein vorderes Kennzeichen?

Zweispurige vierrädrige Fahrzeuge benötigen ohne Ausnahme zwei Kennzeichen.

Besteht auf Quad´s und ATV´s eine Helmpflicht?

Ja, auch wenn es nicht im Fahrzeugschein steht besteht für alle Fahrer und Mitfahrer eine allgemeine Helmplicht auf Quad´s und ATV´s.