Momentan kann in Deutschland ein und das selbe Fahrzeug auf zwei verschiedene Arten für den Straßenverkehr zugelassen werden.
1. VKP Zulassung (L7e) ist ein Vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis 400 kg und max. 15kw Leistung.
2. LOF Zulassung ist eine Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine die unter 3,5t mit dem PKW Führerschein gefahren werden darf.
Je nachdem an welche Richtlinien sich z.B. der Händler oder Hersteller hält kann ein und das selbe Fahrzeug entweder gedrosselt als VKP eingestuft werden oder unter anderem mit einer Anängerkupplung ausgerüstet als LOF eingestuft werden.
Der Vorteil der LOF Zulassung ist das stärker motorisierte Fahrzeuge nicht gedrosselt werden müssen.