Benachteiligung bei Schuldfragen
www.kanzlei-hoenig.de/2014/so-ein-kreuzgefaehrliches-quad/
Wer sich diesen Link durchliest wird aus dem staunen kaum rauskommen! Solche Fälle machen deutlich wie sehr wir uns im DAQC vereinigen müssen um gegen soetwas gerichtlich an zu gehen!
Die Zulassungsbestimmung
Das wohl ehrgeizigste Ziel des DAQC ist das Schaffen einer einheitlichen, nicht eingeschränkten Zulassungsverordnung für Quads. Momentan kann in Deutschland ein und das selbe Fahrzeug auf zwei verschiedene Arten für den Straßenverkehr zugelassen werden:
1. VKP Zulassung (L7e) ist ein Vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis 400 kg und max. 15kw Leistung.
2. LOF Zulassung ist eine Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine die unter 3,5t mit dem PKW Führerschein gefahren werden darf.
Die LOF Möglichkeit besteht aber nur in Deutschland und somit ist sie für große Hersteller in Hinsicht auf ihre Farzeugentwicklung uninteressant. Die VKP ist eine Europäische Verordnung die aber durch die bestehende Bevormundung mit nur 15kW fahren zu dürfen, für den DAQC nicht akzeptabel ist.
Mit einer großen Gruppe an Mitgliedern im Rücken könnte man Petitionen einreichen oder der DAQC könnte sogar klagen. Die meiste Aussicht auf Erfolg hat soetwas aber erst wenn schon viel Aufklärungsarbeit geleistet wurde. Aufklären darüber das unsere Fahrzeuge nicht so gefährlich sind wie sie Teils dargestellt werden und vorallem nicht gefährlicher als z.B. Motorräder. Das muss in großem Stil Erfolgen!